Todtnauer Narrenzunft 1860 e.V.




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18.10.2024

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18.10.2024

GV Beeriewieber

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GV Tannengeister

25.10.2024

GV der Gletschergeister Präg

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Fastnachtseröffnung durch die Schatzgräber

26.01.2025

Umzug- 44 Jahre Lahrer Korkenzieher



Narrengericht

Fasnetfriddig De 2. Dag!

Auf dem Marktplatz springt die an allen Bäumen angeschlagene Tagesordnung des „Hohen amtlichen Narrengerichts“ den Passanten ins Auge.
Diese seit dem Jahr 2000 existierende Institution hält seither am Fasnachtsfreitag
pünktlich um 14.30 Uhr auf dem Marktplatz Gericht.
Ausschließlich vom Narrenoberpolizisten Noldi Seger ermittelte schwerwiegende Fälle werden vor dem Hohen amtlichen Narrengericht verhandelt.
Die Angeklagten selbst, die von ihrer Delinquenz durch schriftliche Ladung zum Termin erfahren, haben sich um 14 Uhr beim Narrenpolizeiposten (Haus Seger im Oberdorf) einzufinden.
Von dort werden die Angeklagten angekettet an einem langen Seil unter monotonem Trommelschlag eines vorausschreitenden Zundelmachers die Feldbergstraße hinunter auf den Marktplatz geführt, wo unter „Buh“- und „Verurteilungs“- Rufen des versammelten Narrenvolkes bereits der Käfig auf die Angeklagten wartet. Noldi gebietet
Ruhe auf dem Gerichtsplatz und schon schreiten die hohen Narrenrichter (Ralf Karle, Roland Walleser und Oberzunftmeister Jürgen Wehrle) und der werte Herr Verteidiger (Christoph Buck) mit langen schwarzen Roben
und bitterernsten Mienen aus Richtung Bären zum Verhandlungsplatz direkt unter der Kirche. 
Nach Verlesen der Tagesordnung und Prozessordnung kommen die einzelnen Fälle zur Verhandlung.
Vorgeführt vom Narrenoberpolizisten haben die Angeklagten auf einer Holzbank kniend die Verhandlung
über sich ergehen zu lassen.
Sind doch nur Antworten erlaubt wie „Ja Euer Ehren, jawohl Euer Ehren, so ist es Euer Ehren“. Stets bemüht, mit Spitzfindigkeiten und Sinnverdrehungen das Gericht von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen, hält sich die Erfolgsquote des Herrn Verteidiger doch sehr in Grenzen. In der Regel sind es nämlich skurrile Sachverständige oder sonstige ganz außergewöhnliche Beweismittel, die das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugen.
Der Gerichtstag am Freitag gestaltet gleichsam das Programm für den Verurteiltenball am Fasnachtsdienstag
nach der Fasnachtsverbrennung.Denn zur Strafverbüßung haben die Verurteilten einen in Verkleidung und
Ausführung im Urteil vorgegebenen Programmpunkt darzubieten. Wird dieser nicht zur vollsten Zufriedenheit
des Hohen Narrengerichts ausgeführt, setzt das Hohe Narrengericht auch stets eine empfindliche Ersatzstrafe
fest, bei der das leibliche Wohl der Richter, des Verteidigers und des Narrenoberpolizisten nicht zu kurz
kommen.


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